Honorarordnung:

1. Allgemeine Bestimmungen


1.1. Für die Ansätze bei Rechnungsstellung ist nicht das Fakturadatum, sondern der Zeitpunkt der geleisteten Arbeit massgeben.
1.2. Sind mit der Erledigung eines Mandates Reisen verbunden, so gilt die Reisezeit als honorarberechtigte Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
1.3. Auslagen wie Reisespesen, Porti, Telefon, Fotokopien und aussergewöhnlicher Materialverbrauch sind im Honorar nicht inbegriffen. Sie werden separat verrechnet.

2. Stundensätze

Es gelten folgende Stundenansätze, exkl. Mehrwertsteuer:

Fachberatung und Facharbeiten sowie Unternehmungsgründungen CHF 160.--
Revisionsarbeiten / Wirtschaftsprüfungen CHF 180.--
Abschlussberatung und Abschlusserstellung CHF 140.--
Sozialversicherungsberatung CHF 140.--
Expertisen und Gutachten im Sozialversicherungsrecht CHF 200.--
Steuerberatung und Steueradministration CHF 130.--
Administrative Arbeiten / Berichterstattung / Erfassungsarbeiten CHF 120.--

3. Verwendung von speziellen Büromaschinen

Falls für eine Präsentation aufwendige technische Verfahren notwendig sind, werden diese Kosten zusätzliche fakturiert.

4. Besondere Honorare

Grundhonorare:
Für folgende Arbeiten werden mindestens die folgenden Grundhonorare verrechnet. Der effektive Zeitaufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt:

     
a) Gesellschaftsgründungen - Einzelunternehmungen CHF 500.--
  - Personengesellschaften CHF 1'000.--
  - Kapitalgesellschaften CHF 1'500.--
b) Revisionsstellenmandate   CHF 1'000.--
c) Verwaltungsratsmandate   CHF 3'000.--
d) Sitzgesellschaften   CHF 2'500.--

Pauschalhonorare:

Die Festlegung von Pauschalhonoraren ist gemäss Honorarordnung des Schweizerischen Treuhänderverbandes und der Schweizerischen Treuhandkammer untersagt. Es werden die effektiv geleisteten Stunden gemäss Honorarordnung verrechnet. In der Honorarordnung nicht geregelte Dienstleistungen werden in separaten Verträgen geregelt.

Diese Honorarordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie kann jeder Zeit Preisentwicklungen und Vorgaben des Schweizerischen Treuhänderverbandes angepasst werden.

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